Kündigung wegen Krankheit

Kündigung wegen Krankheit – ist das gesetzlich erlaubt?

Die deutsche Rechtsprechung ist sehr arbeitnehmerfreundlich. Das ist auch in Ordnung so, sitzen viele Unternehmer doch an einem recht langen Hebel. Nicht falsch verstehen, ich bin ein Freund des Kapitalismus. Aber die Welt geht davon nicht unter, dass der Gesetzgeber ein wenig positiv in Richtung Arbeitnehmer eingestellt ist. Deshalb ist die Kündigung wegen Krankheit auch nicht erlaubt, richtig? Leider ist das so nicht richtig. In vielen Köpfen hat es sich aber festgesetzt, dass eine Kündigung wegen Krankheit nicht rechtens sei. Es gibt aber Begründungen, die so ein Vorgehen für den Arbeitgeber gesetzlich wasserdicht machen.

Diese Gründe kann der Arbeitgeber anführen bei einer Kündigung wegen Krankheit

Wenn ein Arbeitnehmer zu oft krank ist, dann darf der Arbeitgeber diesen kündigen. Die Rechtsprechung kam aber zu der recht großzügigen Ansicht, dass dies mindestens sechs Wochen Krankmeldung im Jahr und das über mehrere Jahre hinweg der Fall sein muss. Dies ist auch verständlich, wird so ein Mitarbeiter ja zu einer wirtschaftlichen Belastung für das Unternehmen. Und für soziale Problemfälle ist das Sozialsystem in die Pflicht zu nehmen, nicht ein Privatunternehmen.

Auch bei der Abgabe der Krankschreibung sollte der Arbeitnehmer aufpassen, dass er sich an die Regelungen im Arbeitsvertrag hält. Diese unterscheiden sich, sollten aber auf jeden Fall eingehalten werden. Hält sich der Arbeitnehmer nicht an diese, so könnte das bei einer Kündigung negativ zulasten des Arbeitnehmers vor Gericht ausgelegt werden.

Grundsätzlich sind Sie auch nicht zur Auskunft bezüglich Ihrer Krankheit verpflichtet. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn es einen Unfall in der Arbeit gab oder andere berufliche Ursachen für Ihren Zustand verantwortlich sind. In diesem Fall sind diese Informationen für eventuelle Haftungsfragen und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers interessant.

Davon unabhängig ist die Kündigung während einer Krankheit. Eine Krankheit schützt nicht davor, aus einem anderen Grund gekündigt zu werden. Wer also gerade zu Hause mit Grippe im Bett liegt, ist nicht davor geschützt, zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen entlassen zu werden.

Als Arbeitnehmer wegen Krankheit kündigen

Wer selbst wegen einer Krankheit kündigt, sollte sich das gut überlegen. Verständlich ist das, man will vielleicht auswandern in ein Land mit gesünderem Klima, wenn man eine Lungenkrankheit hat. Oder man hat nur noch wenige Jahre zu leben und möchte diese nicht unbedingt in einem trostlosen Büro verbringen. Wer als Arbeitnehmer kündigt, hat immer Nachteile gegenüber einer Kündigung durch den Vertrieb. Verzögerter Anspruch auf Arbeitslosengeld etwa. Hier bietet es sich an, zunächst professionellen Rat einzuholen und auch mit seinem Arbeitgeber ausführlich darüber zu sprechen. Eine Lösung findet sich dabei bestimmt, welche alle Parteien zufriedenstellen kann.